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Da von den meisten der Schiffe Beifänge nicht gemeldet werden, kann die Gefährdung nicht abgeschätzt werden. Das Tier (CNP 116) hatte nach Goodall und Schiavini Hautverletzungen und innere Blutungen, was typisch für ein Tier ist, das in einem Netz gefangen wurde. Möglicherweise wurde es in einiger Entfernung von der Küste gefangen, an Bord gelagert und dann über Bord geworfen in der Nähe von Puerto Madryn, wo es dann auch gefunden wurde. Weitere Untersuchungen sind in Gange. Durch Gesetz ist zwar der direkte Fang verboten, es gibt jedoch kein lokales oder überregionales Gesetz, das sich mit Beifängen und Strandfunden befasst.(Goodall & Schiavini 1995)

Der Brillenschweinswal ist im Anhang 2 der Artenschutzvereinbarung gelistet und als wenig bekannt beschrieben. Der Status dieser Art in allen Regionen, in denen der Brillenschweinswal vorkommt, ist unsicher, so dass nach Klinowska 1991 keine Informationen des Vorkommens der Biologie vorhanden sind, die helfen könnten, Maßnahmen zur Erhaltung dieser Spezies zu treffen. Im Gegensatz zu neueren Veröffentlichungen (Repello u. Würzer 1998) kann nach Meinung von Goodall und Schiavini, die sich seit mehreren Jahren mit diesen Tieren befassen, durch Auswertungen von gezielten und zufälligen Sichtungen über Jahrzehnte hinweg das Vorkommen des Brillenschweinswals nur als selten bezeichnet werden.

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